Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zoom-Expeditions

 

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB, die über Zoom-Expeditions gebucht werden:

Zoom-Expeditions

Inhaber: Martin Skjeldal

Ludwig-Erhard-Str. 10

Telefon: 0177-3377581

USt-IdNr.: DE275927109

Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a bis 651y BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalter. Abweichende Vereinbarungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung haben Vorrang.

Wichtiger Hinweis:  Diese AGBs schränken Ihre gesetzlichen Rechte nach dem Pauschalreiserecht nicht ein, sondern konkretisieren diese lediglich. Vor Vertragsschluss erhalten Sie das EU-Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Veranstalter den verbindlichen Abschluss eines Pauschalreisevertrages im Sinne des § 651a BGB an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch (per E-Mail, Online-Buchungsformular) oder in Ausnahmefällen mündlich oder telefonisch erfolgen.

1.2 Meldet eine Person mehrere Teilnehmer zur Reise an, haftet sie für alle Vertragsverpflichtungen dieser Mitreisenden wie für ihre eigenen Verpflichtungen, sofern sie durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung (Reisebestätigung) beim Reisenden zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss übersenden wir Ihnen unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung.

1.4 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

1.5 Vor Vertragsabschluss sowie bei Vertragsschluss unterrichten wir Sie gemäß Artikel 250 §§ 1-3 EGBGB in Verbindung mit § 651d BGB über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl und Stornobedingungen. Diese Informationen werden Vertragsbestandteil.

 

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2 Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn fällig, sofern der Reisevertrag nicht mehr gemäß Ziffer 5.1 (Mindestteilnehmerzahl) gekündigt werden kann und der Sicherungsschein übergeben wurde.

2.3 Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins fällig.

2.4 Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Kreditkartenzahlungen können wir derzeit nicht akzeptieren.

2.5 Die Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn übermittelt, sofern der Reisepreis vollständig bezahlt wurde.

2.6 Kommt der Reisende mit der Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung in Verzug, obwohl wir zur Leistung bereit und in der Lage sind und keine unserer Pflichten zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entgegensteht, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 4.1 zu verlangen.

 

3. Leistungen und Preise

3.1 Umfang der Leistungen

3.1.1 Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus unserer Reisebeschreibung, den Hinweisen und Leistungsbeschreibungen auf unserer Internetseite sowie aus der Buchungsbestätigung.

3.1.2 Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

3.1.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.1.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gemäß § 651g BGB werden wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) informieren. Sie sind dann berechtigt, die Änderungen zu akzeptieren, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, sofern wir Ihnen eine solche anbieten können.

3.2 Preiserhöhungen

3.2.1 Nach Vertragsschluss können wir den vereinbarten Reisepreis gemäß § 651f BGB nur in folgenden Fällen und unter folgenden Voraussetzungen erhöhen:

a) Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten)

b) Erhöhung von Abgaben und Gebühren für vereinbarte Reiseleistungen (z.B. Flughafengebühren, Eintrittsgelder, Landegebühren)

c) Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse

3.2.2 Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten waren und von uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

3.2.3  Bei einer Preiserhöhung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Mitteilung muss eine Begründung sowie eine Berechnung der Preiserhöhung enthalten.

3.2.4  Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn sind unzulässig.

3.2.5  Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, sofern wir Ihnen eine solche Reise aus unserem Angebot anbieten können. Diese Rechte sind innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist geltend zu machen.

 

4. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden

4.1 Rücktritt vor Reisebeginn

4.1.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.

4.1.2 Tritt ein Reisender vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir gemäß § 651h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben.

4.1.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir in Abhängigkeit vom Reisepreis und dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn nach üblichen Durchschnittswerten wie folgt pauschaliert:

-  bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises

-  59 bis 40 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises

-  39 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

-  29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

-  ab 14 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

4.1.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis unbenommen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

4.1.5  Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.1.6 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

4.2 Umbuchungen

4.2.1 Als Umbuchung gilt Ihr Wunsch nach einer Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart nach Vertragsabschluss.

4.2.2 Umbuchungswünsche sind uns gegenüber unverzüglich mitzuteilen. Umbuchungen sind nur möglich, wenn wir die gewünschte Änderung umsetzen können und diese uns zumutbar ist.

4.2.3 Für die Bearbeitung von Umbuchungen können wir ein angemessenes Umbuchungsentgelt erheben, sofern die Umbuchung nicht von uns zu vertreten ist:

-  bis 42 Tage vor Reisebeginn: 50 EUR pro Person

-  ab 41 Tage vor Reisebeginn: Umbuchung nur nach Rücktritt gemäß Ziffer 4.1 und Neuanmeldung möglich

4.2.4 Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

4.2.5 Bei Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder bei Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % durch uns haben Sie ein kostenfreies Kündigungsrecht nach Maßgabe der §§ 651e, 651f und 651g BGB.

4.3 Ersatzteilnehmer

4.3.1  Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB).

4.3.2 Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4.3.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften dieser und der ursprüngliche Reisende gegenüber uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

5. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

5.1 Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

5.1.1 Ist in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung eine Mindestteilnehmerzahl ausgewiesen, können wir gemäß § 651h Abs. 4 BGB wie folgt vom Reisevertrag zurücktreten:

-  Bei Reisen von mehr als 6 Tagen: bis 20 Tage vor Reisebeginn

-  Bei Reisen von 2 bis 6 Tagen: bis 7 Tage vor Reisebeginn

-  Bei Reisen von weniger als 2 Tagen: bis 48 Stunden vor Reisebeginn

5.1.2 Ein Rücktritt ist nur zulässig, wenn wir in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden spätestens zugegangen sein muss.

5.1.3 Tritt der Veranstalter zurück, erstatten wir Ihnen unverzüglich alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wir behalten uns vor, die Reise trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.

5.2 Kündigung wegen schuldhaften Verhaltens des Reisenden

5.2.1 Wir können gemäß § 651i Abs. 2 BGB den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung die Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

5.2.2 Kündigen wir den Vertrag, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.

5.2.3 Eventuelle Mehrkosten für die vorzeitige Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

5.3 Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs können wir Stornogebühren gemäß Ziffer 4.1 geltend machen.

5.4 Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

5.4.1 Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, können sowohl Sie als auch wir den Pauschalreisevertrag gemäß § 651h Abs. 3 BGB vor Reisebeginn kündigen.

5.4.2 Als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten beispielsweise:

- Kriegshandlungen, schwere Sicherheitsprobleme wie Terrorismus

- Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Dürre

- Ausbruch schwerer Erkrankungen (Epidemien, Pandemien)

- Behördliche Anordnungen (z.B. Reiseverbote, Grenzschließungen)

Die Umstände müssen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorgelegen haben.

5.4.3 Im Falle einer Kündigung nach diesem Absatz können Sie die Erstattung des Reisepreises verlangen, jedoch nicht die Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung. Wir sind nicht verpflichtet, Sie zurückzubefördern, es sei denn, die Beförderung zum Ausgangsort war als Teil der Pauschalreise vereinbart.

5.4.4 Wird die Pauschalreise bereits begonnen und können wir die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht wie vereinbart durchführen, sind wir verpflichtet, gemäß § 651e Abs. 4 BGB ohne Mehrkosten für Sie angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Pauschalreise fortzusetzen.

5.4.5 Ist eine Fortsetzung der Reise nicht möglich, werden wir unentgeltlich angemessene Vorkehrungen treffen, um Sie zum Ausgangsort oder zu einem anderen von Ihnen vereinbarten Rückreiseort zu befördern. Die Kosten für die Rückbeförderung tragen wir.

5.4.6 Sind solche Vorkehrungen nicht möglich oder kündigen Sie den Vertrag aus wichtigem, uns zuzurechnendem Grund, bleiben Sie weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet. Sie können jedoch eine angemessene Erstattung für nicht erbrachte Reiseleistungen verlangen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

6.2 Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6.3  Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises besteht nicht, wenn und soweit die Nichterbringung der Reiseleistung unerheblich ist oder vom Reisenden schuldhaft verursacht wurde.

 

7. Abhilfe, Minderung, Kündigung bei Reisemängeln

7.1 Pflicht zur Mängelanzeige und Abhilfe

7.1.1 Entspricht eine Reiseleistung nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen oder den berechtigten Erwartungen (Reisemangel), können Sie gemäß § 651i Abs. 2 BGB Abhilfe verlangen.

7.1.2 Sie sind verpflichtet, einen auftretenden Mangel unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung oder Vertretung anzuzeigen. Wenn eine solche nicht vorhanden oder nicht rechtzeitig erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an unsere Notfall-Hotline. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

7.1.3 Unsere Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung wird sich bemühen, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Sie ist jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche anzuerkennen.

7.1.4 Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dabei sind die Bedeutung des Reisemangels und der Wert der betroffenen Reiseleistungen zu berücksichtigen.

7.1.5 Wir können Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.

7.2 Minderung des Reisepreises

7.2.1 Für die Dauer eines Reisemangels können Sie gemäß § 651m BGB den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der mangelhaften Reise zu dem Wert der vertragsgemäß erbrachten Reise gestanden hätte (Minderung).

7.2.2 Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen (siehe Ziffer 7.1.2).

7.3 Kündigung bei erheblichem Reisemangel

7.3.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie gemäß § 651l BGB im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Pauschalreisevertrag kündigen.

7.3.2 Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.

7.3.3 Bei Kündigung besteht Ihr Anspruch auf Rückbeförderung gemäß § 651l BGB fort, soweit die Rückbeförderung im Pauschalreisevertrag vereinbart war.

7.4 Schadensersatz

Bei einer schuldhaften Nichterfüllung oder einer schuldhaften mangelhaften Erbringung der Reiseleistungen können Sie unbeschadet der Minderung gemäß § 651n BGB Schadensersatz verlangen, es sei denn, wir haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

7.5 Geltendmachung von Ansprüchen

7.5.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise uns gegenüber geltend zu machen (§ 651i Abs. 3 BGB).

7.5.2 Die Frist nach Absatz 1 gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch uns oder wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

7.5.3 Die Geltendmachung kann schriftlich (per Brief oder E-Mail) an folgende Adresse erfolgen: info@zoom-expeditions.de

7.5.4 Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen im Zusammenhang mit Flügen. Schadensersatzansprüche wegen Gepäckbeschädigung sind gemäß Art. 31 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens binnen 7 Tagen, Schadensersatzansprüche wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

7.6 Reiseunterlagen

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.

 

8. Haftung

8.1 Haftung für Reisemängel

8.1.1 Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die der Reisende schuldhaft nicht gemäß Ziffer 7.1 angezeigt hat, haftet der Veranstalter nur, soweit das Verschulden des Reisenden nicht mehr als geringfügig ist.

8.1.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist gemäß § 651q BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

8.1.3 Für Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder aus dem luftverkehrsrechtlichen EU-Ausgleichssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 651q Abs. 2 BGB.

8.1.4 Eine Haftung des Veranstalters für Schäden an Körper oder Gesundheit ist von den Absätzen 2 und 3 nicht erfasst und bleibt unberührt.

8.2 Haftung für besondere Risiken

8.2.1 Bei Aktivitäten wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Bootsfahrten oder sportlichen Betätigungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, empfehlen wir dringend die Beachtung aller Sicherheitshinweise und die realistische Einschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit.

8.2.2  Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme an solchen Aktivitäten auf eigene Verantwortung erfolgt. Wir haften für Schäden im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

8.2.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden und sonstige Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

8.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen

8.3.1 Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge vor Ort, separate Mietwagenreservierungen, Eintrittskarten), sind in der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen unter Angabe des jeweiligen Leistungsträgers gekennzeichnet.

8.3.2 Für solche Leistungen haften wir nicht, es sei denn, ein Schaden des Reisenden ist durch die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters verursacht worden.

8.3.3 Dies gilt nicht für Leistungen, die die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise oder die Unterbringung während der Reise beinhalten. Für diese haftet der Veranstalter auch dann, wenn sie von Dritten erbracht werden.

 

9. Verjährung

9.1 Ansprüche nach § 651i Abs. 1 und 2 BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung) verjähren in einem Jahr.

9.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.3 Ansprüche auf Schadensersatz nach § 651n BGB verjähren in zwei Jahren bei Schäden, die aus einer Körperverletzung entstanden sind, im Übrigen in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.4 Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1 Wir informieren Staatsangehörige der Europäischen Union über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt gemäß § 651d BGB. Für Angehörige anderer Staaten geben die zuständigen Konsulate Auskunft.

10.2 Sie sind selbst dafür verantwortlich, alle für die Reise erforderlichen Reisedokumente (gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Visum) zu beschaffen, alle erforderlichen Impfungen vorzunehmen sowie Devisen- und Zollbestimmungen zu beachten. Bitte beachten Sie, dass Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in der Regel noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.

10.3 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit die Nachteile durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

10.4 Sollten Sie uns im Ausnahmefall mit der Besorgung von Visa beauftragt haben, haften wir nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

10.5 Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (UK) beachten bitte, dass seit dem Brexit möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen gelten.

 

11. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

11.1 Die EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

11.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen.

11.3 Wechselt die als ausführende Fluggesellschaft genannte Airline, werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Dies erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch beim Check-in oder, falls bei der betreffenden Verbindung kein Check-in erforderlich ist, beim Boarding.

11.4 Die Liste der Luftfahrtunternehmen mit Betriebsverbot in der EU (sog. EU-Blacklist) finden Sie unter: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en

 

12. Reiseversicherungen

12.1 Wir empfehlen dringend den Abschluss folgender Versicherungen:

a)  Reiserücktrittskosten-Versicherung

b)  Reiseabbruch-Versicherung

c)  Auslandskrankenversicherung

d) Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit

12.2 Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen separat abgeschlossen werden.

12.3 Bei Rücktritt von der Reise entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Diese Kosten können durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden.

12.4 Bitte beachten Sie, dass Ihre Fotoausrüstung in der Regel nicht durch die Hausratversicherung während der Reise abgedeckt ist und gegebenenfalls gesondert versichert werden sollte.

 

13. Datenschutz

13.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

13.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

13.3 Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung Ihrer Reisebuchung. Dies umfasst:

- Vertragsverwaltung und Kundenbetreuung

- Weitergabe notwendiger Daten an Leistungsträger (Hotels, Airlines, lokale Agenturen, etc.)

- Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

13.4 Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) und zur Speicherdauer finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung unter www.zoom-expeditions.de/datenschutz oder auf Anfrage in Textform.

13.5 Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

13.6 Unsere Kontaktdaten: info@zoom-expeditions.de

 

14. Insolvenzschutz und Kundengeldabsicherung

14.1 Wir verfügen über eine Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB. Im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz sind folgende Leistungen abgesichert:

a) Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für noch nicht erbrachte Reiseleistungen

b) Übernahme der Kosten für Ihre Rückbeförderung bei bereits angetretener Reise

14.2 Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt und enthält alle erforderlichen Informationen zum Kundengeldabsicherer sowie die abgedeckten Leistungen.

14.3 Kundengeldabsicherer:

R+V Allgemeine Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

Telefon: +49 611 533-5859

E-Mail: ruv@ruv.de

Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

14.4 Im Versicherungsfall wenden Sie sich bitte direkt an den oben genannten Kundengeldabsicherer unter Vorlage des Sicherungsscheins.

 

15. Alternative Streitbeilegung

15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

15.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Im Falle von Streitigkeiten empfehlen wir zunächst die direkte Kontaktaufnahme mit uns zur einvernehmlichen Lösung.

 

16. Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

16.1 Anwendbares Recht

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Gerichtsstand

16.2.1 Verbraucher können den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen Verbraucher ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Verbrauchers maßgeblich.

16.2.2 Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters. Dies gilt auch, wenn der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

16.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen ab dem 01.10.2025

17.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen aus dem Reisevertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

17.3 Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

17.4 Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und einer fremdsprachigen Version dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Zoom-Expeditions

Ludwig-Erhard-Str. 10

Telefon: 0177-3377581

E-Mail: info@zoom-expeditions.de

Internet: www.zoom-expeditions.de

 

Stand: Oktober 2025